Unterstützung zur Inklusion an Bildungseinrichtungen

Unterstützung zur Inklusion an Bildungseinrichtungen hilft dabei, Schulen und Bildungseinrichtungen auf die Bedürfnisse aller Schüler, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, einzustellen. Hier finden Sie Ressourcen und Maßnahmen, die die Umsetzung von Inklusion erleichtern und fördern.

Grundsätzliche Information – Vorschulische Hilfen:

Die Bezirke finanzieren Hilfen für Kinder mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Hier spielt es keine Rolle, ob bei den Kindern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt.

Themenbereiche sind: Frühförderung, integrative KiTa, heilpädagogische KiTa, …

Grundsätzliche Information – Hilfen bei Schulausbildung:

Die Bezirke helfen im Rahmen der Eingliederungshilfe Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung während ihrer Schulausbildung. Die Betreuungs- und Fördermöglichkeiten werden dabei individuell auf die jeweilige Situation des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt.

Themenbereiche sind: Schulbegleitung, heilpädagogische Tagesstätten, Unterbringung in Internaten und Wohnheimen, Hochschulhilfen, …

Kontakt:

Bayerischer Bezirketag
Herr Jakob Wild
Leitung Referat Soziales

Ridlerstraße 75
80339 München

Telefon: 089 212389 -15 oder -17

E-Mail: j.wild@bay-bezirke.de
oder
E-Mail: j.neumann-redlin@bay-bezirke.de

Homepage: https://www.bay-bezirke.de/eingliederungshilfe.html
Bitte unter der Rubrik THEMEN, speziell: HILFEN BEI SEELISCHER, GEISTIGER ODER KÖRPERLICHER BEHINDERUNG oder HILFEN BEI ALTER UND PFLEGE, auf das entsprechende Schlagwort klicken.

Die Universität Passau bietet Studierenden mit Beeinträchtigung in allen Phasen des Studiums individuelle Beratung an, um Sie bei einem erfolgreichen Studium zu unterstützen.

Unterstützung wird geboten in Form von:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten oder mündlichen Prüfungen
  • Durchführung der Prüfung in einem separaten Raum mit eigener Aufsicht
  •  Änderung der Prüfungsform: Ersatz von schriftlicher durch mündliche Prüfung oder umgekehrt
  • Einzel- statt Gruppenprüfung       
  • Verlängerung der Studiendauer             
  • Nutzung von technischen Hilfsmitteln
  • Studienassistenz in Form einer studentischen Hilfskraft (Vorlesen von Texten, Mitschreiben …)

Es gibt Stipendien für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten  und Möglichkeiten der Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe. Siehe Finanzielles.

Kontakt:

Universität Passau
Frau Dr. Ulrike Bunge
Behindertenbeauftragte

Innstraße 41
94032 Passau

Telefon: 0851 509-1151 od. - 1154
E-Mail: ulrike.bunge@uni-passau.de oder
E-Mail: studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de
Homepage: https://www.uni-passau.de/behindertenberatung